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Will ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in einem anerkannten Ausbildungsberuf vermitteln, so muss er zu diesem Zwecke einen Berufsausbildungsvertrag oder normalen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer bzw.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.07.2010
Sind in einem Unternehmen zwei Drittel der Belegschaft Frauen und sind alle Führungspositionen des Unternehmens mit Männern besetzt, so deutet dies nicht im ausreichenden Maße auf eine geschlechtsbezogene Diskriminierung hin.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.07.2010
Gegen ein notarielles Schuldanerkenntnis aufgrund einer Unterschlagung kann der Arbeitnehmer nicht einwenden, es sei unzulässig mit einer Strafanzeige gedroht worden.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.07.2010
Ein Arbeitsverhältnis kann grundsätzlich nur schriftlich gekündigt werden.
Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 05.07.2010
Wer seinen Mitarbeitern Dumpinglöhne unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns zahlt, muss mit einer Verurteilung wegen Beitragsvorenthaltung rechnen.
Landgericht Magdeburg, Urteil vom 05.07.2010
Wer heimlich ein Personalgespräch aufzeichnet begeht einen so erheblichen Vertrauensverstoss, dass er mit seiner außerordentlichen Kündigung rechnen muss.
Arbeitsgericht Bonn, Urteil vom 30.06.2010
Die exzessive Nutzung des dienstlichen E-Mail-Anschlusses berechtigt den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne vorherige Abmahnung.
Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 31.05.2010
Die eingetragene Lebenspartnerschaft stellt eine mit der Ehe rechtlich und tatsächlich vergleichbare Situation dar und gewährt dem Lebenspartner einen Anspruch auf die gleichen Zusatzversorgungsbezüge wie einem verheirateten Partner.
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 10.05.2010
Werden Raucherpausen wiederholt nicht abgestempelt, obwohl diese nach betrieblicher Regelung ab zu stempeln sind, so stellt dies einen vollendeten Betrug dar, der den Arbeitgeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.05.2010
Fälscht ein Angestellter die Lohnabrechnung, muss sich der Arbeitgeber dieses Verhalten zurechnen lassen, weshalb er im Ergebnis auch für die hinterzogenen Zahlungen haftet.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 21.04.2010
 

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