E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Auch Arbeitsverträge von Künstlern können befristet werden

Ein Arbeitnehmer muss innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende eines befristeten Arbeitsvertrags Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung nicht beendet ist, wenn er geltend machen will, dass die Befristung des Arbeitsvertrags unwirksam ist.


Auch in künstlerischen Berufen sind arbeitsvertragliche Befristungen möglich.
Die Befristung von Arbeitsverträgen des künstlerisch tätigen Bühnenpersonals ist sachlich gerechtfertigt, weil der Arbeitgeber auf diese Weise die künstlerischen Vorstellungen des Intendanten mit dem von ihm dafür als geeignet angesehenen künstlerischen Bühnenpersonal verwirklichen und dem Abwechslungsbedürfnis des Publikums Rechnung tragen kann.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 7 AZR 369 16 vom 13.12.2017
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-23 wid-149 drtm-bns 2024-11-23
Anwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Arbeitsrecht Arbeitnehmer Hamburg, Rechtsanwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Interessenausgleich Hamburg, Anstellungsvertrag Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Fachanwalt Abmahnung Hamburg, Fachanwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Rechtsanwaltskanzlei Hamburg, Rechtsanwaelte Arbeitsrecht Hamburg