E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Zulässige Befristung bei Wunsch des Arbeitnehmers

Ein Arbeitsverhältnis kann zulässig befristet werden, wenn dies auf Wunsch des Arbeitnehmers erfolgen soll.

Ein freier Wunsch des Arbeitnehmers kann allerdings nur angenommen werden, wenn der Arbeitnehmer die freie Wahl zwischen einem befristeten Arbeitsverhältnis und einem unbefristeten Arbeitsverhältnis hat und sich sodann für das befristete entscheidet, weil dies mit einem besonders attraktiven Angebot des Arbeitgebers zur Altersversorgung einhergeht.

Geht die Initiative zum Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages vom Arbeitgeber aus und macht dieser ein attraktives Angebot zum Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages, so kann die Entscheidung des Arbeitnehmers zum Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages auch als eigene Entscheidung auf eigenen Wunsch angesehen werden, wenn der Arbeitnehmer eine besonders lange Überlegungszeit für die Annahme des Angebots des Arbeitgebers hatte, mithin eine Überlegungszeit von 2 Jahren. In einem solchen Fall bekommt die Annahme des Arbeitnehmers einen anderen Charakter.
 
Landesarbeitsgericht Bade-Württemberg, Urteil LAG BW 2 Sa 31 14 vom 04.03.2015
Normen: TzBfG § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 6
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-24 wid-149 drtm-bns 2024-11-24
Kuendigungsschutzklage Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Fachanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Arbeitsvertrag pruefen Hamburg, Anwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Arbeitnehmer Arbeitsrecht Hamburg, Rechtsanwaltskanzlei Hamburg, Fachanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Anstellungsvertrag Hamburg, Abmahnung Hamburg