E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Fristlose Kündigung bei vorgetäuschter Krankheit

Täuscht ein Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit vor, so rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung, selbst wenn der Arbeitnehmer dabei ein ärztliches Attest beibringt, das ihm eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.


Bringt der Arbeitnehmer jedoch ein ärztliches Attest über seine Arbeitsunfähigkeit bei, so ist es Sache des Arbeitgebers zu beweisen, dass es sich bei der attestierten Krankheit des Arbeitnehmers um eine vorgetäuschte Krankheit handelt, da der Vortrag des Arbeitnehemrs mit der Beibringung des ärztlichen Attest regelmäßig als ausreichend substanziiert für die Arbeitsunfähigkeit angesehen wird.
 
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil LAG RP 6 Sa 188 13 vom 08.10.2013
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-21 wid-149 drtm-bns 2024-11-21
Krankheitsbedingte Kuendigung Hamburg, Anwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Mobbing Hamburg, Fristlose Aenderungskuendigung Hamburg, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Abmahnung Hamburg, Fachanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Betriebsbedingte Kuendigung Hamburg, Fachanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Arbeitnehmer Arbeitsrecht Hamburg