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Betriebsrat kann eine Kündigung bei mangelnder Vorlage einer Orginalvollmacht zurückweisen

Wird bei einer Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung eines Mitarbeiters durch die Sonderliquidatorin nicht die Orginalvollmacht hinsichtlich der Kündigungsbefugnis vorgelegt, so kann der Betriebsrat die Anhörung wegen fehlender Orginalvollmacht zurückweisen.


In dem entschiedenen Fall sollte ein Mitarbeiter einer Fluggesellschaft aufgrund der Liquidation der Fluggesellschaft gekündigt werden. Das Liquidationsverfahren führte eine Sonderliquidatorin durch, die auch die Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung des betreffenden Mitarbeiters durchführte und dabei jedoch keine Orginalvollmacht vorlegte, die sie als Berechtigte zur Vornahme der Kündigung auswies. Der Betriebsrat wies die Anhörung daher zurück.
Das Gericht entschied, dass die Betriebsratsanhörung zur Kündigung eines Mitarbeiters eine rechtsgeschäftsähnliche Handlung darstellt, auf welche die Vorschriften des BGB über Rechtsgeschäfte entsprechend anwendbar sind. Desweiteren erklärte das Gericht die Zurückweisung der Anhörung durch den Betriebsrat aufgrund fehlender Orginalvollmacht für zulässig.
 
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil LAG BB 8 Sa 132 11 vom 27.05.2011
Normen: BGB § 174
[bns]
 

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