E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Anspruch von Harz -IV-Empfängern und Geringverdienern auf eine Befreiung von der Hundesteuer

Es besteht kein Anspruch einkommensschwacher Hundebesitzer auf eine Befreiung von der Hundesteuer.

Für das Oberverwaltungsgericht Münster ist der Einwand der Besteuerung des Existenzminimums unbeachtlich. Demnach ist die Hundesteuer als sog. Aufwandssteuer vermeidbar, mithin ist es dem Hundebesitzer zumutbar sich von seinem Hund zu trennen.

Jedoch hat die Behörde bei der Entscheidung über die Heranziehung zur Hundesteuer das ihr zustehende Ermessen auszuüben und ggf. im Rahmen eines Billigkeitserlasses eine Befreiung von der Hundesteuer anzuordnen.
 
Oberverwaltungsgericht, Urteil BVerfG II BvR 2122 09 vom 09.06.2010
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-25 wid-153 drtm-bns 2024-11-25
Arbeitnehmer Arbeitsrecht Hamburg, Anwalt Abfindung Hamburg, Fachanwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Interessenausgleich Hamburg, ausserordentliche betriebsbedingte Kuendigung Hamburg, Fristlose Aenderungskuendigung Hamburg, Arbeitszeugnis Hamburg, Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg, Rechtsanwalt Arbeitsvertrag Hamburg