E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Insolvenzanfechtung bei Schneeballsystem

Erhält ein Anleger Auszahlungen aus einem Schneeballsystem, so muss er nur den Teil an den Verwalter zurückzahlen, der seinen ursprünglichen Anlagebetrag übersteigt.


In dem betroffenen Sachverhalt legte der Betroffene ca. 70.000 Euro in einem sogenannten ,,Schneeballsystem' an. Das Geschäftsmodell eines solchen Systems beruht darauf, dass Anleger vermeintlich hohe Gewinne von dem Anbieter ausgezahlt bekommen, die jedoch real nie erwirtschaftet wurden, sondern aus den Anlagen neuer Kunden gespeist werden. Motiviert durch diese hohen Gewinnausschüttungen soll der Anleger zur Bereitstellung noch größerer Beträge gebracht. Irgendwann bricht dieses System natürlich zusammen, die Anleger sehen sich in der Regel um ihr Geld betrogen.

Der betroffene Anleger hatte jedoch mehr als 100.000 Euro ausgezahlt bekommen. Als die das ,,Schneeballsystem' betreibende Gesellschaft insolvent ging, forderte der Insolvenzverwalter die Gewinne zurück. Seinen ursprünglichen Anlagebetrag sollte der Anleger zwar behalten dürfen, aber nur abzüglich der angefallenen Provisionen und Verwaltungskosten. Vor Gericht wurde dem Anliegen des Insolvenzverwalters nur zum Teil statt gegeben.

Zwar sei der Anspruch auf Rückerstattung der Gewinnsumme gerechtfertigt, nicht aber der Anspruch auf Provisionen und Verwaltungskosten. Denn wenn ihm wegen der Sittenwidrigkeit des Anlagegeschäfts und der daraus folgenden Unwirksamkeit kein Gewinnanspruch zustehe, sei es ihm umgekehrt auch nicht zumutbar für Provisionen und Verwaltungskosten aufzukommen.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH IX ZR 60 10 vom 09.12.2010
Normen: §§ 134 I, 143 I S.1 InsO, § 242 BGB
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-23 wid-153 drtm-bns 2024-11-23
Rechtsanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Fachanwalt Kuendigung Hamburg, Mobbing Hamburg, Anwalt Abmahnung Hamburg, Arbeitsrecht Arbeitnehmer Hamburg, Schutz vor Diskriminierung, ausserordentliche verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Betriebsverfassungsrecht Hamburg, Interessenausgleich Hamburg, Arbeitnehmer Arbeitsrecht Hamburg